Nach Anfertigung und Auswertung der Diagnostikunterlagen wird ein kieferorthopädischer Therapieplan erstellt und an Ihre Krankenkasse geschickt. Sobald Ihnen die Genehmigung von Ihrer Krankenkasse vorliegt, bitten wir Sie, sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen, um die weiteren Termine abzustimmen und die Behandlung zu beginnen.

Prinzipiell wird die kieferorthopädische Behandlung bei Vorlage einer Kassenindikation (KIG-Einstufung) zu 100% von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Allerdings übernimmt die Krankenkasse vorerst nur einen Anteil von 80%, 20% der Behandlungskosten müssen vorübergehend selbst getragen werden (Eigenanteile). Dafür erhalten Sie 1x im Quartal eine Rechnung von uns, welche Sie bitte gut aufheben sollten, da Sie bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung die Eigenanteile von Ihrer Krankenkasse zurück erstattet bekommen.

Die Kostenerstattung bei PKV-Patienten ist je nach abgeschlossenem Tarif individuell geregelt.

Generell hat jede kieferorthopädische Behandlung 2 Phasen: die aktive und die passive Behandlungszeit. In der aktiven Behandlungszeit, die je nach Fall ca. 3 Jahre dauert, werden die Zähne in vielen kleinen Schritten in die vom Kieferorthopäden berechnete Position gebracht. Dazu sind alle 3 bis 8 Wochen Kontrolluntersuchungen erforderlich. Die Mitarbeit des Patienten ist dabei für den Behandlungserfolg sehr wichtig. In der passiven Behandlungszeit im Anschluss an die aktive Behandlung soll erreicht werden, dass sich die erreichte Zahn- und Kieferstellung stabilisiert.